AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für offene Seminare, Kurse und Workshops/ Einzelperson

§1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Marte Meo Landau (Inh. Jasmin Schlimm-Thierjung) und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.

§2 Anmeldung
1. Anmeldungen müssen schriftlich mit Unterschrift per Mail oder Post erfolgen. Telefonische Anfragen oder Email-Mitteilungen gelten nicht als Anmeldung. Es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Die Anmeldung ist vorbehaltlich der Regelung des §5 (Absage von Seminaren, Kursen, Workshops) verbindlich.
3. Bei Angeboten für Kinder ist zu beachten, dass ausschließlich voll geschäftsfähige Personen zugelassen sind. Dies sind in der Regel die Erziehungsberechtigten. Neben den Daten der Erziehungsberechtigten sind auch Name und Geburtsdatum des Kindes anzugeben. Die Anmeldung des Kindes entbindet die Erziehungsberechtigten nicht von ihrer Aufsichtspflicht.

§3 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der gesamten Teilnahmegebühr ist vor Beginn der ersten Kursstunde bzw vor Workshop- oder Seminarbeginn fällig. Sie kann durch Überweisung auf das Konto 100 727 423, BLZ 548 625 00 bei der VR-Bank Landau erfolgen oder vor Beginn der ersten Kursstunde bar gezahlt werden. Eine Zahlung per EC- oder Kreditkarte ist nicht möglich.

§4 Gebührenhöhe
Es gilt die zur jeweiligen Kursbuchung festgesetzte Teilnahmegebühr, unabhängig davon, wie oft der Kurs besucht wird. Veranstaltungen die die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht haben, behalten wir uns vor bis eine Woche vor Kursbeginn abzusagen oder andere Räumlichkeiten in Landau-Queichheim auszuwählen.

§5 Rücktritt und Terminumbuchung
1. Rücktritt und Terminumbuchungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang bei Marte Meo Landau.
2. Tritt der Teilnehmer bis 14 Tage vor Kursbeginn vom Vertrag zurück, ist eine Bearbeitungsgebühr von 25% der jeweiligen Seminar-, Workshop- oder Kursgebühr zu zahlen. Danach ist kein Rücktritt des Teilnehmers mehr möglich. Der Teilnehmer kann jedoch eine Ersatzperson benennen, die für ihn an der Veranstaltung teilnimmt. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. In diesem Fall kann der Teilnehmer die Veranstaltung an einem anderen Termin nach Absprache mit Marte Meo Landau besuchen.

3. Bei Nichterscheinen ist die gesamte Seminar-, Workshop- oder Kursgebühr fällig. Bei Beginn der Veranstaltung ist keine Umbuchung mehr möglich.
4. Bei Terminumbuchungen ist eine Bearbeitungsgebühr von €10,- zu entrichten.

§6 Absage von Seminaren, Workshops und Kursen
1. Änderungen der ausgeschriebenen Termine, des Programm/ Zeitablaufes behalte ich mir bei Erkrankung oder nach Unmöglichkeit der Durchführung am geplanten Veranstaltungsort vor.
2. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalte ich mir die ersatzlose Streichung von Veranstaltungen vor. Die Teilnehmer werden bei Terminabsagen rechtzeitig informiert.
3. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden erstattet.

§7 Haftung
Grundsätzlich ist jeder Teilnehmer für sich selbst verantwortlich und achtet insbesondere auf seine mitgebrachten Wertgegenstände. Marte Meo Landau haftet bei Unfällen der Teilnehmenden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit diese durch Marte Meo Landau zu vertreten sind. Für sonstige Eigentums- und Gesundheitsschäden wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Es wird nicht der Eintritt eines bestimmten Erfolges, sondern nur die Erbringung der Dienstleistung geschuldet. Auftragsgemäß erbrachte Dienstleistungen berechtigen nicht zum Schadenersatz.

§8 Urheberrecht
Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen, wie z. B. Seminarunterlagen, bei Marte Meo Landau liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte der schriftlichen Genehmigung durch Marte Meo Landau bedarf.

§9 Hausordnung
Beachten Sie bitte, dass in keinem städtischen Gebäude oder in Privaten Seminarräumen geraucht werden darf. Wir sind selbst in öffentlichen Gebäuden Gast. Die jeweilige Hausordnung dort ist zu beachten.

§10 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.

Die Kurse ersetzen keinen Arztbesuch!